Diese Lizenz berechtigt im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer nichtgewerbs- und nichtberufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Flugzeugführer auf den in der Lizenz eingetragenem Muster nach Sichtflugbedingungen am Tage.
Diese Lizenz ist ICAO konform und deshalb weltweit gültig!
Andere Staaten außerhalb der EU erkennen diese Lizenz in der Regel (auf Antrag) an.
Die theoretische Ausbildung:
Die theoretische Schulung erfolgt im Eigenstudium, sie kann aber auch auf Wunsch durch einen Fernlehrgang abgedeckt werden.
Wir bieten hierzu ebenfalls nach Absprache Theorieabende in unserer Schule an.
Zur praktischen Ausbildung gehören 45 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindestflugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden. Im Rahmen der Ausbildung findet eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt.
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden im „Multiple Choice Verfahren“ alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 – 90 Minuten.
Die Lizenz wird unbefristet ausgestellt. Die Gültigkeit der Lizenz wird durch die Gültigkeit der eingetragenen Berechtigungen und das Tauglichkeitszeugnis bestimmt. Der Inhaber einer Lizenz darf die Rechte einer erteilten Lizenz oder Berechtigung nur dann ausüben, wenn er folgende Anforderungen erfüllt: mind. 12 Flugstunden und 12 Landungen sowie eine Auffrischungsschulung von mind. 1 Stunde mit Fluglehrer innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung. Die SEP-Berechtigung („Single Engine Piston“, also Berechtigung für einmotorige Kolbenflugzeuge, die mit dem PPL(A) erworben wird) gilt jeweils für 2 Jahre.
Wir bieten auf Grund der hohen Auslastung im PPL-A Bereich aktuell keine Ausbildung für LAPL an.
In unserer Flugschule finden das ganze Jahr hindurch Kurse zum Erwerb der entsprechenden Funksprechzeugnisse statt. Diese werden durch Mike Zacharias – Fluglotse und stellvertretender Unit-Leiter am Tower in Braunschweig, durchgeführt.Für die PPL-A Lizenz ist mindestens das BZF-II (Deutsch) notwendig und muss vor dem Solo-Flug vorliegen.
Die Sprechfunkzeugnisse sind zeitlich unbeschränkt gültig. Nach dem Erwerb des BZF-I und des AZF (beide Englisch) ist noch eine Sprachprüfung notwendig (ICAO-Sprach-Level). Das Level ist zeitlich begrenzt und wird in die Lizenz eingetragen. Aerowest Flugschule Charter GmbH bietet regelmäßig Sprachprüfungen an. Bei Interesse bitte Kontakt mit uns aufnehmen.
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